Rechtsprechung
   ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,63372
ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 (https://dejure.org/2015,63372)
ArbG Herne, Entscheidung vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 (https://dejure.org/2015,63372)
ArbG Herne, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 3 Ca 1354/15 (https://dejure.org/2015,63372)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,63372) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11

    Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch

    Auszug aus ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15
    Insoweit ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16.04.2014 (AZ: 4 AZR 802/11, NZA 2014, S. 1277 f. zum Tarifvertrag Mindestlohn Abfall) davon auszugehen scheint, dass lediglich Zuschläge für die Nachtschicht nicht auf den Mindestlohn anrechenbar seien, im Übrigen jedoch sämtliche Zuschläge oder Zulagen anrechenbar seien, wenn nicht andere Gesetze dieser Zulage einen besonderen Zweck verleihen würden.
  • LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16

    Mindestlohnwirksamkeit; Anrechenbarkeit einer Zulage

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Die Klägerin beantragt - unter geringfügiger Reduzierung des Berufungsantrags -, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1193, 40 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 477, 36 EUR brutto seit dem 03.06.2015, aus 119, 34 EUR brutto seit dem 06.07.2015, aus 119, 34 EUR seit dem 10.08.2015, aus 358, 02 EUR seit dem 27.10.2015 und aus 119, 34 EUR seit dem 19.11.2015 zu zahlen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht