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ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Mindestlohn, Zulage, Anrechnung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung einer monatlich zu zahlenden Zulage auf den Mindeslohn
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15
- LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
- BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 699/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.04.2014 - 4 AZR 802/11
Anrechnung von Leistungen auf einen Mindestlohnanspruch
Auszug aus ArbG Herne, 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15
Insoweit ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 16.04.2014 (AZ: 4 AZR 802/11, NZA 2014, S. 1277 f. zum Tarifvertrag Mindestlohn Abfall) davon auszugehen scheint, dass lediglich Zuschläge für die Nachtschicht nicht auf den Mindestlohn anrechenbar seien, im Übrigen jedoch sämtliche Zuschläge oder Zulagen anrechenbar seien, wenn nicht andere Gesetze dieser Zulage einen besonderen Zweck verleihen würden.
- LAG Hamm, 08.09.2016 - 11 Sa 78/16
Mindestlohnwirksamkeit; Anrechenbarkeit einer Zulage
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 - wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt - unter geringfügiger Reduzierung des Berufungsantrags -, das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 15.12.2015 - 3 Ca 1354/15 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 1193, 40 EUR brutto zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 477, 36 EUR brutto seit dem 03.06.2015, aus 119, 34 EUR brutto seit dem 06.07.2015, aus 119, 34 EUR seit dem 10.08.2015, aus 358, 02 EUR seit dem 27.10.2015 und aus 119, 34 EUR seit dem 19.11.2015 zu zahlen.